Die örtliche Polizei von Calp hat einen Bericht über die Nichteinhaltung der durch das Dekret zur Erklärung des Alarmzustands festgelegten Einschränkungen herausgegeben, in dem auch die zwischen dem 15. und 25. März eingereichten Anzeigen enthalten sind.
Die Polizei hat 64 Personen wegen Vergehen im Zusammenhang mit der Beschränkung der Freizügigkeit und 3 Personen wegen Vergehen im Zusammenhang mit Eindämmungsmaßnahmen im Bereich der gewerblichen Tätigkeit, der kulturellen Einrichtungen, der Freizeiteinrichtungen und -aktivitäten, der Hotel- und Restauranttätigkeit, d.h. wegen Nichteinhaltung der Schließung von Einrichtungen, angezeigt.
Im Krisenausschuss, der heute mit telematischen Mitteln abgehalten wurde, wurde berichtet, dass die Obdachlosenunterkunft ohne Probleme funktioniert. Die örtliche Polizei überwacht die Einhaltung der WHO-Richtlinien für das Baugewerbe.