Die Ortspolizei von Calp hat vom 1. Januar bis zum 2. Februar insgesamt 27 Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Vorschriften für die Präventionsmaßnahmen zu COVID-19 erstellt.
Konkret wurden 13 Anzeigen wegen Nichteinhaltung oder unsachgemäßer Verwendung der Maske, 9 Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in der Nacht, 1 Anzeige wegen Verstoßes gegen die außerordentlichen Schließzeiten der Gastro- und des Gastgewerbes und 4 Anzeigen wegen Verstoßes gegen Hygiene- und Präventionsmaßnahmen, die weniger als 15 Personen betreffen, eingereicht. Im letzteren Fall war es die Feier eines Geburtstages im Bereich der Einsiedelei.
Wie die örtliche Polizei berichtet, werden die Anzeigenwegen der Nichtverwendung der Maske in den Fällen eingereicht, in denen der Bürger, nachdem er zuerst gewarnt wurde, dass er die Maske tragen muss und versucht hat, dieses Verhalten zu umgehen, weiter macht, ohne sie zu aufzusetzen, daher ist die Zahl der Anzeigen nicht höher. Die Bußgelder für das Nichttragen einer Maske können bis zu 100 Euro betragen.
Der Stadtrat appelliert an die Verantwortung und besteht auf die Einhaltung der Maskenpflicht, die Einhaltung der sozialen Distanz, die Belüftung der Räume und das Bestehen auf Sauberkeit und Desinfektion. Der Stadtrat besteht auch auf die Maßnahmen in Kraft in Bezug auf die Ausgangssperre um 22:00 Uhr, die Schließung des Hotels, vermeiden von Treffen von mehr als 2 Personen in öffentlichen Räumen, begrenzen Treffen in den Häusern zu Lebensgefährten und den Umfang Eingrenzung der Regio Valencia.
Der Stadtrat hält Parks, Gärten, Sportanlagen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Auch Grünflächen und Erholungsgebiete sowie Hundeparks bleiben geschlossen.