Gestern hat die Beschaffungsabteilung vorgeschlagen, den Auftrag für die regulierte Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Straßen an das Unternehmen Estacionamientos y Servicios SAU für ein Angebot in Höhe von 575.000 € zu vergeben. Nun haben die beiden anderen Unternehmen, die Angebote eingereicht haben, 15 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Wenn sie dies nicht tun, gilt die Vergabe als endgültig.
Das Ausschreibungsverfahren für die Konzession der regulierten Parkdienstleistungen in Calpe begann im Februar dieses Jahres, nachdem die Leistungsbeschreibung ausgearbeitet und genehmigt worden war. Interessierte Unternehmen konnten ihre Angebote bis März einreichen. Als die städtische Beschaffungsabteilung ihren Vergabevorschlag unterbreitete, legte jedoch eines der Unternehmen Widerspruch ein, was das Verwaltungsverfahren und den Beginn der Dienstleistung verzögerte.
Ende Juni entschied das Verwaltungsgericht für Vertragsbeschwerden zugunsten des Unternehmens, das gegen die Vergabe Einspruch erhoben hatte, und ordnete die Aufhebung des Verfahrens an, damit der Vergabebeirat den Bieter auffordern konnte, die Unregelmäßigkeit seines Angebots und die Durchführbarkeit seines Vorschlags zu begründen. Nach Abschluss dieses Verfahrens wurde der Vergabevorschlag neu formuliert, und wenn innerhalb von 15 Tagen keine Einsprüche erhoben werden, gilt die Vergabe als endgültig.
Einer der bemerkenswertesten Aspekte des neuen Vertrags ist die Senkung des Tarifs in der blauen Zone für Anwohner und Gewerbetreibende um fast 50 %. In der orangefarbenen Zone (Strandbereich) beträgt die Ermäßigung für diese Gruppen 22 %. Wenn also bisher der Stundensatz in der blauen Zone für Anwohner 0,40 € betrug, kostet er nun 0,25 €, während er in der orangefarbenen Zone von 0,45 € auf 0,35 € pro Stunde sinkt.
Der allgemeine Tarif wird hingegen erhöht: In der blauen Zone steigt er von 0,85 € auf 1,10 € pro Stunde und in der orangefarbenen Zone von 0,95 € auf 1,45 € pro Stunde. Diese Tarifänderung soll den Einwohnern der Gemeinde zugutekommen, indem die Kosten für das Parken in regulierten Parkzonen gesenkt werden.
Auch die Zeitpläne werden geändert: Bislang betrug die maximale Parkdauer in der blauen Zone zwei Stunden und in der orangefarbenen Zone drei Stunden. Mit den neuen Vorschriften werden diese Grenzen auf drei bzw. sechs Stunden verlängert.
Weitere Änderungen sind die Integration der grünen Zone in die blaue Zone, wodurch die nur morgens geltende grüne Zone entfällt, sowie die Abschaffung der gemischten orangefarbenen Zone.
Die blaue Zone wird nun 920 Parkplätze und die orange Zone 1.135 Parkplätze umfassen.
Darüber hinaus sehen die Spezifikationen als obligatorische Investition den Austausch von Parkuhren vor, die keine Zahlung mit Kreditkarte ermöglichen. Der Konzessionär muss außerdem zwei Abschleppwagen zur Verfügung stellen. Die in den Spezifikationen vorgeschlagene Jahresgebühr beträgt 350.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer, und das für den Auftrag vorgeschlagene Unternehmen hat eine Gebühr von 575.000 € angeboten.