Música a l'Aplec 2024 - 25 Aniversario Xirimiters del Carellot
Renueva tu DNI
DÍAS 29 Y 31 DE MAYO
Freitag, 17 Mai, 2019 - 11:15

Der Stadtrat von Calpe hat den VIII. Verschönerungswettbewerb von Balkonen und Alten Geschäften ausgerufen. Ab dieser Ausgabe trägt der Wettbewerb den Namen Kini Pastor als Hommage an diesen Bürger unser Stadt, der vor kurzem verstarb und der sehr stark mit diesem Wettbewerb verbunden war. In der Tat, gewann er alle Ausgaben des Wettbewerbs.

Ziel dieser Initiative ist es, die Pflege und Verschönerung der Häuser bei den Bewohnern und Kaufleuten des historischen Zentrums zu fördern, um sie attraktiver zu machen und zu einem Besuch der Altstadt einzuladen.

Der Wettbewerb besteht aus zwei Klassen: der Verschönerung von privaten Balkonen und Fassaden und andererseits der Verschönerung von Fassaden von Geschäften.

Die dekorativen Elemente für die Verschönerung von Balkonen und Geschäften sind frei wählbar, aber unter der Voraussetzung, dass sie die Straßen, Gehwege und Eingänge zu Häusern anderer Nachbarn respektieren und recycelte, feuerfeste und umweltfreundlich sowie natürliche verwenden. Die Innovation und Harmonie des Ganzen zählt ebenso.

Alle an der Teilnahme interessierten Personen können sich über das Oficina de Atención al Ciudadano (OAC) (Bürger-Büro) oder über das elektronische Register der Stadt Calpe einschreiben. Interessierte Unternehmen oder Geschäfte müssen sich elektronisch einschreiben, da das Gesetz alle juristischen Personen verpflichtet, mit den öffentlichen Verwaltungen auf diese Weise zu kommunizieren.  Dazu benötigen sie ein digitales Zertifikat. Die Frist für die Anmeldung zum Wettbewerb endet am 29. Juni.

Die Verschönerungsarbeiten können ab dem Tag der Anmeldung zum Wettbewerb bis zum 7. Juli um 12 Uhr durchgeführt werden. Die Jury wird die Arbeiten ab dem 8. Juli besuchen.

In jeder Kategorie werden drei Preise vergeben: der erste mit 500 Euro, der zweite mit 350 Euro und der dritte mit 150 Euro ausgestattet.

Die Teilnehmer am Wettbewerb müssen die Dekoration ihrer Balkone oder Fassaden bis zum 31. Oktober beibehalten.