Die Website der Stadt Calp zeigt bis zum 30. September die öffentliche Anhörung der Bevölkerung zur Regelung des Gender Perspektive beim Bau von Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäuden.
Die Verordnung umfasst zwei Aspekte: Sicherheit und Mitverantwortung in privaten Räumen. Ziel ist es, Aspekte zu regeln, die die Schaffung angemessener Räume ermöglichen, welche die Gleichbehandlung begünstigen und auch die Sicherheit bei der Nutzung gemeinsamer öffentlicher Räume garantieren. Sowohl in der öffentlichen Durchgangsstraße als auch in den durch private Konstruktionen geschaffenen Räumen muss ihre Gestaltung von einem Prisma der Förderung der Sicherheit aus angegangen werden, wobei blinde Flecken zu vermeiden sind, die illegale Handlungen verbergen können.
In der Vorstellung der öffentlichen Befragung wird darauf hingewiesen, dass "die Wahrnehmung von Unsicherheit die Autonomie der Menschen, die Stadträume besetzen, verringert, und diese Wahrnehmung der Angst muss unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Geschlechts analysiert werden. Sicherheit ist ein Faktor, mit dem man sich auseinandersetzen muss, um städtebauliche Vorschläge aus einer Gender-Perspektive zu unterbreiten, denn bei der Gestaltung und Planung städtischer Räume kann dieses Gefühl der Sicherheit verstärkt oder verringert werden, was uns der so genannten fürsorglichen und egalitären Stadt näher bringt“.
Das von der Abteilung für Städtebau und Gleichstellung geförderte Verordnungsprojekt vertritt die Auffassung, dass ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung die Geschlechterperspektive Teil der Entscheidungsfindung sein sollte, da das, was zu diesem Zeitpunkt beschlossen wird, Auswirkungen auf die Nutzung des Grundstücks über einen langen Zeitraum haben wird. Ebenso muss die Gestaltung von Gemeinschaftsräumen in Gebäuden und ihre Begegnung mit dem öffentlichen Raum aus einer Perspektive untersucht werden, die die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet.
Der Verordnungsentwurf, der sich in der Verordnung zur öffentlichen Anhörung befindet, sieht u.a. vor, dass der Zugang zu den Gebäuden von einer Hauptstraße und nicht von Nebenstraßen aus erfolgt; es wird vorgeschlagen, die Schließung der Gebäudeparzellen im Block so zu regeln, daß sie sicherer sind; die gewerbliche Lokale bis an die Straßenfront reichen; und das Winkel und schlecht beleuchtete Ecken vermieden werden.
Um das Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen oder Beziehungsräumen zu fördern, und die die Beziehung zwischen Nachbarn zu begünstigen, wird vorgeschlagen, diese Bereiche nicht zu den Bauflächen zu zählen. Der Verordnungsentwurf bleibt jedoch bis zum 30. September auf der kommunalen Website öffentlich zugänglich, damit die Bürger ihre Beiträge leisten können.