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Freitag, 24 Juli, 2020 - 12:15

Nächsten Montag, 27. Juli, beginnt Frist für Händler in Calp, die von der Krise des COVID-19 betroffen sind, um direkte Hilfe beantragen, die von der Stadt Calp geschaffen wurde, um die Verluste zu mildern, die sie wegen der Pandemie erlitten haben. Dies ist die erste Hilfslinie, die der Stadtrat von Calp im Rahmen des Widerstandsplans zur Ankurbelung der Wirtschaft in der Gemeinde anbietet.

Die Beihilfe wird zwischen 1.000 und 600 Euro betragen und richtet sich sowohl an Selbständige als auch an kleine Unternehmen, die in der Gemeinde Calp tätig sind.

Eine Beihilfe von 1.000 Euro wird Selbständigen, Kleinst- oder Kleinunternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern und 800 Euro für diejenigen mit 10 oder weniger Arbeitnehmern gewährt, die mit der Erklärung des Alarmzustands schließen mussten. Andererseits sind Beihilfen in Höhe von 700 Euro für Selbständige oder kleine Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und 600 Euro für diejenigen mit bis zu 10 Beschäftigten vorgesehen, die nicht von der im Alarmzustand verfügten Schließung betroffen sind und deren Umsatz um 50 Prozent gefallen ist.

Selbständige oder kleine Unternehmen, die diese Beihilfe beantragen möchten, müssen mindestens für den Zeitraum vom 31. Dezember 2019 bis zum 14. März 2020 ohne Unterbrechung im entsprechenden Sondersystem für Selbständige oder in der Gegenseitigkeitsgesellschaft oder im allgemeinen Sozialversicherungs- und Steuersystem registriert gewesen sein und außerdem mindestens sechs Monate lang ab dem Tag nach der Veröffentlichung des Beschlusses zur Gewährung der Beihilfe im Betrieb bleiben.

Sie müssen sich über das elektronische Register der Stadtverwaltung von Calp unter Verwendung des auf der Website verfügbaren Formulars (calp.es) bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 17. August.

Darüber hinaus sind diese Beihilfen mit anderen kompatibel, die zu demselben Zweck von anderen Verwaltungen oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen angeboten werden, unabhängig davon, ob es sich um den Staat, die Europäische Union oder internationale Einrichtungen mit Ausnahme der Generalitat Valenciana (Regierung der Region Valencia) handelt.

Zu dieser Hilfslinie kommt, ebenfalls im Rahmen des Plan Resiste, die Subventionierung der Müllabfuhrgebühr hinzu sowie die Subventionierung von Unternehmen, die von Frauen geleitet werden, und von Unternehmen mit weniger als drei Jahren Altertum, die demnächst beantragt werden können.