Im Amtsblatt der Provinz Calpe wurde heute die Ausschreibung für die Beförderungszuschüsse für Studenten, die außerhalb von Calpe studieren, für das akademische Jahr 2022 - 2023 veröffentlicht. Morgen, am 25. Oktober, endet die Frist für die Beantragung dieser Zuschüsse.
Mit diesen Zuschüssen soll ein Teil der Transportkosten für Studenten übernommen werden, die das erste und zweite Jahr des Abiturs (alle Modalitäten), der mittleren und höheren Berufsausbildung, der künstlerischen Berufsausbildung, der höheren künstlerischen Ausbildung, des Universitätsstudiums, des Master- und Doktoratsstudiums und des universitären Fernstudiums, UNED und ON-LINE (alle Modalitäten), an öffentlichen Schulen, Privatschulen und Privatschulen absolvieren.
In diesem Jahr wurden 146.000 Euro für diese Stipendien bereitgestellt. Der Betrag, den der Begünstigte erhält, wird um 10 % erhöht, wenn er Mitglied einer kinderreichen Familie oder einer Familie mit nur einem Elternteil ist, wenn er eine Behinderung hat oder wenn Mitglieder der Lebensgemeinschaft eine Behinderung mit einem Grad von 33 % oder mehr haben, wenn er Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt ist oder wenn er einen arbeitslosen Elternteil hat, wenn der Student nicht emanzipiert ist. Dieser Prozentsatz erhöht sich auf 20 %, wenn beide Elternteile arbeitslos sind.
Um die Zuschüsse zu beantragen, müssen die Betroffenen mindestens ein Jahr lang in Calpe gemeldet sein, in einem öffentlichen oder subventionierten privaten Bildungszentrum eingeschrieben sein, das Familienoberhaupt oder der Antragsteller, wenn er emanzipiert ist, muss seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen und 50 Prozent der eingeschriebenen Fächer bestanden haben.
Zusammen mit dem Antrag auf Beihilfe müssen sie eine Fotokopie der DNI oder NIE des Antragstellers, einen Nachweis über die Immatrikulation durch das Zentrum, in dem sie studiert haben, sowie gegebenenfalls Unterlagen vorlegen, die die Zugehörigkeit zu einer kinderreichen oder alleinerziehenden Familie, die Behinderung eines Mitglieds der Lebensgemeinschaft von mehr als 33 %, die Bedingung der geschlechtsspezifischen Gewalt (Gerichtsurteil, Schutzanordnung, Bericht des Sozialdienstes, etc. ), oder die Arbeitsbescheinigung des Vaters und/oder der Mutter des Studenten sowie ein ordnungsgemäß abgestempeltes Dokument, das die aktuelle Arbeitssuche des Studenten zum Zeitpunkt der Antragstellung bestätigt.
Die in dieser Regelung vorgesehene Beihilfe ist unvereinbar mit anderen Beihilfen, die für denselben Zweck von anderen öffentlichen Verwaltungen oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen gewährt werden können.
Der Antrag kann in der elektronischen Zentrale des Rathauses von Calpe (https://calpe.sedelectronica.es) oder direkt in der Bürgerberatungsstelle ausgefüllt werden. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 31. Oktober.