Mittwoch, 28 Mai, 2025 - 15:15

In dieser Woche hat die Stadtverwaltung von Calpe damit begonnen, Stadtmobiliar und andere Gegenstände aus Las Salinas zu entfernen, um dem Urteil des Obersten Gerichtshofs über die von der Firma Deborja S.A. eingelegte Berufung nachzukommen.

Das Unternehmen hatte zuvor gegen die Besetzung von Grundstücken im Gebiet Las Salinas durch die Installation von Elementen wie Hinweisschildern, Abfallbehältern, Bänken, Gehwegen und Holzschirmen zur Vogelbeobachtung Berufung eingelegt.

Das Urteil stellte fest, dass die Stadtverwaltung diese Gegenstände entfernen muss, da sie auf privatem Land in ländlicher Lage aufgestellt wurden, wies jedoch die Forderung der Firma Deborja S.A. auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 61.651.947 € zurück.

Das Urteil stellte im Jahr 2024 fest, dass die Stadtverwaltung von Calpe eine Holzblende, die Vogelbeobachter vor der Lagune abschirmt, einen vertikalen Wegweiser, eine Informationstafel, einen Abfallbehälter, eine Bank und ein Versteck sowie einen Holzsteg illegal aufgestellt hatte. Es wies die Stadtverwaltung an, diese Maßnahmen zu unterlassen und die Elemente zu entfernen. Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, hat die Stadtverwaltung nun alle Elemente entfernt.

Gleichzeitig wies das Urteil die überhöhten Schadensersatzforderungen des Unternehmens zurück und stellte fest, dass keine weiteren Arten der Besetzung der Grundstücke vorlagen, wie von Deborja, S.A. behauptet.