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Mittwoch, 17 Juli, 2024 - 12:00

Wie jeden Sommer erinnert der Stadtrat die Strandbenutzer an die städtische Verordnung über die Nutzung und Verwaltung der Küste, die das Aufstellen von Stühlen, Sonnenliegen oder Sonnenschirmen vor 9:30 Uhr verbietet, um die Reinigung der Strände nicht zu behindern.

 

Diese Maßnahme verbietet die wahllose Belegung des öffentlichen Raums und bezieht sich insbesondere auf die Belegung des Strandes mit Stühlen, Liegestühlen und Sonnenschirmen in den frühen Morgenstunden.

 

Da diese Entwicklung die Reinigung der Strände erschwert, sieht die Verordnung vor, dass alle Gegenstände, die vor 9.30 Uhr an den Stränden aufgestellt werden, entfernt und die Besitzer angezeigt werden können.

 

Die Verordnung besagt auch, dass Sonnenschirme, Stühle oder Liegen, die tagsüber länger als drei Stunden ohne die Anwesenheit ihrer Besitzer stehen, entfernt werden können. Wenn es Beweise dafür gibt, dass diese Elemente ohne die Anwesenheit einer verantwortlichen Person oder eines Eigentümers aufgestellt wurden, kann die Stadtverwaltung über die örtliche Polizei und ihr Reinigungspersonal diese Elemente vom Strand entfernen und in das städtische Depot bringen.

 

Seit einigen Jahren erhält die Stadtverwaltung während des Sommers zahlreiche Beschwerden über die Reservierung von Plätzen am Strand, da die Strandbesucher bei ihrer Ankunft am Vormittag meterlange Strandabschnitte vorfinden, ohne dass die Eigentümer der installierten Elemente anwesend sind.

 

Die Entfernung der an der Kontrollstelle der Ortspolizei deponierten Gegenstände durch die Eigentümer erfolgt gemäß den Bestimmungen der Steuerverordnung zur Regelung der Polizei, der verantwortungsvollen Verwaltung und der Besteuerung von Verkäufen außerhalb von Geschäftsräumen.