Encuesta de participación ciudadana - Agenda Urbana
VIII Concurso Nacional de Carteles de Semana Santa
Donnerstag, 18 April, 2024 - 11:00

Heute läuft die Frist für die Beantragung der IBI-Grundsteuerbeihilfe für Rentner, Rentner unter 65 Jahren und Langzeitarbeitslose ab. Mit dieser Beihilfe soll die IBI des gewöhnlichen Wohnsitzes für das Jahr vor der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen bezuschusst werden, um die Lebensbedingungen von Menschen in einer benachteiligten wirtschaftlichen Lage nicht zu verschlechtern.

Die Beihilfe besteht aus einer Ermäßigung von bis zu 400 Euro und bis zu 85 % des Betrags der IBI. Der Betrag kann um 10 % erhöht werden, wenn es sich um Menschen mit Behinderungen oder um Familienmitglieder handelt, die behindert sind und einen Behinderungsgrad von mindestens 33 % nachweisen können, oder die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind oder zu einer alleinerziehenden oder kinderreichen Familie gehören.

Um für diese Beihilfe in Frage zu kommen, müssen die Betroffenen den IBI für ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Calpe gezahlt haben, unabhängig davon, ob es sich um Eigentum oder Miete handelt. Darüber hinaus müssen sie über 65 Jahre alt sein oder dieses Alter im Jahr 2023 erreicht haben oder unter 65 Jahre alt sein und im Jahr 2023 eine Rente der Sozialversicherung beziehen. Ebenfalls förderfähig sind Personen, die im vergangenen Jahr langzeitarbeitslos waren, d. h. die bei den Labora-Zentren als arbeitssuchend gemeldet sind.

Um in den Genuss dieser Zuschüsse zu kommen, müssen die Antragsteller in der Immobilie eingetragen sein, aus der die IBI-Zahlung stammt, sie müssen Eigentümer einer einzigen Immobilie in Calpe sein und diese muss ihr gewöhnlicher Wohnsitz sein, sie dürfen keinen IBI-Bonus für kinderreiche Familien erhalten und sie müssen ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und der Sozialversicherung nachkommen.

Die Zuschüsse können bis zum 28. Juni bei der Bürgerberatungsstelle beantragt werden und sind auch über das elektronische Büro zu beantragen.

 

BABY-GUTSCHEIN

Von heute an bis zum 27. September läuft die Frist für die Einreichung von Anträgen für Bono Baby 2024-Zuschüsse. Diese Zuschüsse von bis zu 500 € sind für den Kauf von grundlegenden Kinderprodukten, Kinderbetreuung, Kleidung, Apotheke und Parapharmazie, Babynahrung usw. in lokalen Geschäften bestimmt.

Dieser Aufruf richtet sich an Familien mit geborenen oder adoptierten Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren, von denen mindestens ein Elternteil in den letzten 5 Jahren in Calpe gemeldet war. Außerdem muss sich die antragstellende Person in einer Situation von ERTE oder Arbeitslosigkeit befinden oder das Einkommen der Familieneinheit muss unter dem Vierfachen des Iprem liegen (öffentlicher Einkommensindikator mit Mehrfachwirkung, der den Mindestlohn als Indikator oder Referenz für das Einkommensniveau ersetzt).

Der für dieses Programm vorgesehene Betrag beläuft sich auf 100.000 Euro. Zuschussfähig sind Ausgaben für Hygieneartikel, Arzneimittel, Kleidung, Ergänzungsartikel und andere für das Kind bestimmte Artikel gleicher Art. Die Zuschüsse stehen auch in direktem Zusammenhang mit der Förderung und Dynamisierung des lokalen Handels, da sie ausschließlich in Geschäften verwendet werden können, die über eine Öffnungslizenz in der Gemeinde Calpe verfügen.

Um in den Genuss dieser Beihilfe zu kommen, müssen die Eltern die Rechnungen für die Produkte vorlegen, die ab dem Tag der Geburt und/oder der Adoption bis zum Tag der Einreichung des Beihilfeantrags gekauft wurden. Die Beihilfen können online oder persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.