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Mittwoch, 23 Dezember, 2020 - 13:30

Der Präsident des CHJ (Hydrographischer Verband des Júcar-Flusses), Manuel Alcalde, und die Bürgermeisterin von Calp, Ana Sala, unterzeichneten gestern ein Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen den beiden Verwaltungen. Ziel des Protokolls ist es, einen Aktionsplan zu erstellen, um die wichtigen Überschwemmungsprobleme in der Umgebung der Salinen von Calp zu lösen, in einem Gebiet, das vom aktuellen Plan für das Management von Überschwemmungsrisiken (genehmigt durch das Königliche Dekret 18/2016) als signifikantes potenzielles Risikogebiet eingestuft wird.

Das Projekt, das ein natürliches Wasserrückhaltegebiet umfasst, wird die Ableitung von Regenwasserströmen bei starken Regenfällen lösen. Nach den jüngsten Episoden, die erhebliche Schäden und Risikosituationen für Menschen und Eigentum verursachten, ist das soziale Bewusstsein groß.

Die Salinen von Calp und ihre Umgebung bilden laut dem derzeit gültigen Hydrologischen Plan des Júcar-Flusses (genehmigt durch das Königliche Dekret 1/2016) einen Oberflächenwasserkörper im Übergang, der durch anthropische Aktivitäten stark verändert wurde. Das Aktionsgebiet, dessen Land sich im Besitz der Gemeinde befindet, ist von der Generalitat Valenciana als Reservat für Mikroflora und als Feuchtgebiet eingestuft. Die Initiative hat die Zustimmung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Klimanotstand und ökologische Umstellung.

Das Protokoll legt fest, dass der des Júcar-Flusses das Projekt ausarbeitet und die Arbeiten zur Schaffung eines natürlichen Rückhaltegebiets von etwa 10 Hektar durchführt, das den ökologischen und hydraulischen Schutz der Salinen gewährleistet.

Die Stadtverwaltung wird ihrerseits das notwendige Land zur Verfügung stellen und die im Projekt enthaltenen städtebaulichen Maßnahmen durchführen, wie z. B. die Sammlung von Regenwasser und die Implementierung von nachhaltigen Stadtentwässerungssystemen (SUDS).

Nach der Ausarbeitung des Projekts und vor der Ausschreibung der Arbeiten müssen die CHJ und die Stadt einen entsprechenden Kooperationsvertrag unterzeichnen, der sowohl die Bedingungen für die Durchführung der Arbeiten als auch deren späteren Betrieb und Wartung regelt.