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Donnerstag, 18 Februar, 2021 - 11:30

Die Calp hat bereits die Grundlagen genehmigt, die die Gewährung „Paréntesis“- Beihilfen im Rahmen des von der Generalitat Valenciana geförderten Plan Resiste regeln werden. Der Plan sieht in Calp 1.545.222 Euro für Selbstständige und Kleinstunternehmen vor, die vom Covid betroffen sind. Dafür stellt der Stadtrat 231.783 Euro zur Verfügung, was 15 % der Gesamtsumme entspricht und die 62,5 %, die von der Generalitat bereitgestellt werden, und 22,5 %, mit denen der Provinzrat beiträgt, ergänzt.

Von Montag, 22. Februar, bis einschließlich den 5. März können Sie diese Beihilfe elektronische beantragen. Diese Beihilfe wird direkt gewährt und kann natürlichen und juristischen Personen zugutekommen, die den Status von Selbstständigen oder Kleinstunternehmen erfüllen, die eine der im Dekret genannten Tätigkeiten ausüben, sofern sie am 31. Dezember 2020 in Betrieb sind.

Die wirtschaftliche Tätigkeit muss von einem Selbstständigen oder einem Kleinstunternehmen mit nicht mehr als 10 Arbeitnehmern ausgeübt werden, die am 31. Dezember 2020 in der Sozialversicherung oder in der entsprechenden professionellen Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit und in der staatlichen Steuerverwaltungsagentur registriert sind. Sie müssen außerdem in der kommunalen Registrierung der Steuer für wirtschaftliche Aktivitäten (IAE) eingetragen sein und die Steueradresse muss sich in der Gemeinde Calp befinden. Falls keine der Tätigkeit zugeordneten Räumlichkeiten vorhanden sind, muss der steuerliche Wohnsitz vor dem 31. Dezember 2020 in der Gemeinde Calp liegen.

Das in der Ausschreibung geregelte Standard-Antragsformular wird auf der städtischen Website von Calp www.calp.es zur Verfügung stehen, ebenso wie die Regeln der Ausschreibung.

Die Beihilfe richtet sich an Selbstständige und Kleinstunternehmen der in der Verordnung genannten Wirtschaftszweige: Hotels und Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnwagenparks, Gaststätten und Imbissbuden, Bereitstellung von Mahlzeiten für Veranstaltungen und Getränkebetriebe. Darüber hinaus fallen hierunter auch andere Tätigkeiten wie Filmvorführungen, Reisebüros, Reiseveranstalter, sonstige Buchungsdienste, die Organisation von Kongressen und Messen, darstellende Künste und Nebentätigkeiten, die Verwaltung von Theatern, die Verwaltung von Sporteinrichtungen, die Tätigkeit von Sportvereinen, Fitnessstudios und andere sportliche Aktivitäten, die Tätigkeit von Vergnügungsparks sowie andere Erholungs- und Unterhaltungstätigkeiten.

Das Programm besteht aus einer direkten Beihilfe von 2.000 Euro für jeden Selbstständigen oder jedes Kleinstunternehmen, die am 31. Dezember um zusätzliche 200 Euro pro Arbeitnehmer, der der Sozialversicherung angeschlossen ist, erhöht wird.

Die Teilnahme an dieser Beihilfe ist mit Subventionen, Beihilfen, Einkünften oder Mitteln von nationalen, EU- oder internationalen Verwaltungen oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen vereinbar und wird für denselben in diesem Dekret vorgesehenen Zweck gewährt. Voraussetzung für die Vereinbarkeit ist, dass die Höhe der Beihilfe, allein oder in Verbindung mit anderen, die Kosten der bezuschussten Tätigkeit nicht übersteigt.