Der Stadtrat von Calp hat sich bereit erklärt, die Zahlung von bestimmten Steuern und Gebühren aufzuschieben und im Falle von Leistungen, die nicht erbracht werden konnten, eine Rückerstattung oder Entschädigung zu leisten.
Bei den Markt- und Flohmarktgebühren endete die freiwillige Zahlung des ersten Quartals gestern, am 31. März; diese Frist wird nun bis zum 28. April verlängert, wenn der Alarmzustand beendet ist. Die Einnahmen für die Wochen, in denen die Stände nicht aufgebaut werden konnten, werden mit dem zweiten Quartal zurückgegeben oder ausgeglichen.
Dasselbe geschieht mit den Belegungsgebühren für öffentliche Straßen für das Aufstellen von Tischen und Stühlen in den Strassen. Die Frist für die freiwillige Zahlung des ersten Quartals wird bis zum 28. April verlängert und die Tage, an denen das Aufstellen nicht möglich war, werden im zweiten Quartal ausgeglichen.
Was die Gebühren für den Kindergartens Silene d' Ifac betrifft, so wird bei den Januar-Gebühren die Frist für die freiwillige Zahlung bis zum 15. April verlängert; bei den Gebühren vom Februar bis zum 11. Mai, und den März-Gebühren werden am Ende des Alarmzustands die Tage, an denen der Kindergarten geschlossen war, abgezogen.
Die Fristen für die Zahlung von Raten und Abschlagszahlungen werden bis zum 30. April verlängert. Die Fristen für die Zahlung von Gebühren und Verträgen sind für die Dauer des Alarmzustandes ausgesetzt und werden am Ende dieser Situation wieder aufgenommen.
Im Falle einzelner Abrechnungen (Strafen, Gebühren für die Besetzung öffentlicher Straßen aufgrund von Umzügen, Bauelementen usw.) werden die vor dem 18. März gemeldeten bis zum 30. April und die Zahlungen für nach diesem Datum gemeldete Abrechnungen bis zum 20. Mai verlängert. Die Leistungen, die aufgrund der Alarmbedingung nicht verwendet werden konnten, werden zurückgegeben oder kompensiert.
Andererseits hat SUMA Gestión Tributaria die Fristen für die Zahlung der Müllabfuhr und der Steuer auf mechanische Zugfahrzeuge während der Zeit des Alarmzustandes ausgesetzt.