Der Stadtrat hat bereits beschlossen, lokalen Unternehmen Beihilfen zu gewähren, um die Auswirkungen der COVID-Pandemie zu lindern. Nach der Korrektur der Fehler wurden insgesamt 262 Anträge zugelassen. Der Gesamtbetrag der gewährten Beihilfen beläuft sich auf 198.800 Euro.
Die Zuschüsse reichen von 1.000 bis 600 Euro und richten sich sowohl an Selbständige als auch an kleine Unternehmen, die in der Gemeinde tätig sind.
Konkret werden Beihilfen in Höhe von 1.000 Euro für Selbständige, Kleinst- oder Kleinunternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern und 800 Euro für diejenigen mit 10 oder weniger Arbeitnehmern gewährt, die gezwungen waren, wegen der Erklärung des Alarmzustands zu schließen. Andererseits wurde eine Hilfe von 700 Euro für Selbständige oder kleine Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern und 600 Euro für diejenigen mit bis zu 10 Arbeitnehmern gewährt, die nicht von der im Alarmzustand verfügten Schließung betroffen waren und deren Umsatz um 50 Prozent gefallen ist.
Um diese Beihilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen mindestens für den Zeitraum vom 31. Dezember 2019 bis zum 14. März 2020 ohne Unterbrechung im entsprechenden Sondersystem für Selbständige oder auf Gegenseitigkeit oder im allgemeinen Sozialversicherungs- und Steuersystem registriert gewesen sein und ihre Tätigkeit mindestens sechs Monate lang ab dem Tag nach der Veröffentlichung des Beschlusses zur Gewährung der Subvention aufrechterhalten haben.
Diese Hilfslinie wird durch einen zweiten Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen vervollständigt, dessen Frist vor einigen Tagen abgelaufen ist und der in den kommenden Wochen abgeschlossen werden soll.