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Montag, 13 Juli, 2020 - 11:30

Die örtliche Polizei von Calp hat seit der Veröffentlichung des Ministerialerlasses SND/422/2020 vom 19. Mai, der das Tragen von Masken vorschreibt, insgesamt 130 Anzeigen erstattet. Konkret wurden diese Anzeigen auf den Promenaden und in verschiedenen Bereichen des Stadtzentrums vorgebracht, die in der Sommersaison sehr belebt sind und wo es nicht möglich ist, einen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Nach Angaben der örtlichen Polizei werden die Anzeigen in den Fällen erstattet in denen der Bürger, nachdem er zuvor gewarnt wurde, eine Maske zu tragen, diese weiterhin nicht trägt. Dank dieser Warnungen ist die Zahl der Anzeigen nicht grösser.

Der Stadtrat von Calp ruft zur Verantwortung auf und besteht auf der Notwendigkeit, eine Maske zu tragen, da es sehr schwierig ist, einen Sicherheitsabstand einzuhalten, insbesondere zu dieser Jahreszeit, in der sich die Bevölkerung von Calp vervielfacht. Bußgelder für das Nichttragen einer Maske können bis zu 100 Euro betragen.

Entfernen von Sonnenschirmen und Liegen

Andererseits hat die örtliche Polizei bisher 30 Anzeigen erstattet, weil sie auf den Stränden Sonnenschirme, Liegen und andere Gegenstände ohne die Anwesenheit ihrer Besitzer vor 9.30 Uhr entdeckt. Zusätzlich zur Anzeige hat die Polizei alle diese Gegenstände entfernt.

Die städtische Verordnung über die Nutzung der Küste verbietet die zeitlich und räumlich unterschiedslose Besetzung des öffentlichen Raums und insbesondere die Besetzung der Strände mit Gegenständen ohne die Anwesenheit der Nutzer zwischen 00.00 Uhr und 9.30 Uhr morgens.

Es ist erlaubt, diese Gegenstände vor 9.30 Uhr mit an den Strand zu nehmen, solange ihre Besitzer anwesend sind und sie die Reinigungsarbeiten nicht behindern.