Ab morgen, dem 18. September, beginnt die Frist für die Beantragung von zwei der im Plan Resiste vorgesehenen Beihilfen, mit denen die durch die Krise des COVID-19 verursachten Verluste des Handels und gemildert werden sollen. Es handelt sich um den Zuschuss für die Müllgebühr sowie um die Beihilfen für Unternehmerinnen und Unternehmen im Allgemeinen, die seit weniger als drei Jahren tätig sind.
Zum einen können lokale Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent des Betrags der Müllgebühr beantragen, die in der ersten Hälfte des Jahres 2020 maximal 2.000 Euro beträgt.
Dieser Zuschuss richtet sich an Gewerbetreibende oder Geschäftsleute, die am 1. Januar 2020 eine gewerbliche Tätigkeit in Calp ausübten oder diese zwischen dem 1. Januar und dem 13. März 2020 aufgenommen haben. Darüber hinaus ist Voraussetzung für die Beantragung dieser Beihilfe, dass sie über Geschäftsräume in Calp verfügen und ihre gewerbliche Tätigkeit infolge der Maßnahmen des Königlichen Erlass zur Erklärung des Alarmzustands oder dessen sukzessive Verlängerung oder wegen des Königlichen Erlasses zur Regelung der Kurzarbeit, eingestellt haben.
Außerdem muss die Abfallsteuer, die der ersten Hälfte des Jahres 2020 entspricht, entrichtet worden sein und der Abfall muss einer der folgenden Gruppen angehören: Gewerbe, Sondergebäude, Unterhaltung, Industrie, Freizeit und Gastgewerbe, Büro und Gesundheit und Soziale Einrichtungen.
Der Stadtrat von Calp hat insgesamt 178.000 Euro für diese Hilfe bereitgestellt.
Andererseits können auch Unternehmerinnen in Calp sowie Unternehmen, die seit weniger als drei Jahren tätig sind, einen Zuschuss beantragen, die sich an diese Gruppen richtet.
Auf diese Weise werden sowohl die laufenden Kosten (Miete der Räumlichkeiten, durch die Alarmsituation entstandene Beratungs- und Betreuungskosten, Strom, Wasser, Telefon usw.) als auch die Kapitalkosten (Kreditrückzahlungskosten für den Erwerb der Räumlichkeiten und der Nutzfahrzeuge) bezuschusst.
Zuschüsse werden für 100 % der gesamten berechtigten und ordnungsgemäß gezahlten förderfähigen Posten, ohne indirekte Steuern, bis zu einem Höchstbetrag von 600 EUR pro Antrag gewährt.
Um diese Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen diese Selbständigen, Kleinst- oder Kleinunternehmen im Gebiet Calp tätig sein und ab dem 14. März 2020 beim entsprechenden Sondersystem für Selbständige oder bei der Gegenseitigkeitsgesellschaft oder beim allgemeinen Sozialversicherungs- und Steuerregime registriert sein. Sie müssen auch ihre Tätigkeit infolge der Erklärung des Alarmzustands ausgesetzt haben oder, falls sie diese aufrechterhalten haben, ihren Umsatz für den Monat April 2020 um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Umsatz der sechs Monate vor der Erklärung des Alarmzustands reduziert haben.
Der Stadtrat von Calp wird einen Zuschuss von 83.847 Euro für diese Beihilfen bereitstellen, die vom Provinzialrat gewährt wurden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf KMU, Kleinstunternehmen und Selbständige zu minimieren.
Sowohl der Zuschuss für die Müllgebühr als auch die Beihilfen für Unternehmerinnen und Unternehmen können bis zum 8. Oktober beantragt werden. Anträge müssen beim elektronischen Register der Stadt Calp gestellt werden, wobei das auf der Website der Stadt Calp verfügbare Formular zu verwenden ist - www.calp.es