Die lokale Regierung wird in der Plenarsitzung nächste Woche die Änderung der als Garduix I und II, Pla Feliu I und II sowie Ráfol I und II bekannten Gebiete als bebaubares Land vorlegen, mit dem Ziel, sie als Grünflächen und Grundstücke für öffentliche Zwecke neu zu klassifizieren.
Die Gebiete Ráfol I und II, Feliu I und II sowie Garduix I und II bilden eine große Grünfläche von mehr als 300.000 m² in einem Wohngebiet. Diese Sektoren sind bereits im Allgemeinen Stadtentwicklungsplan (PGOU) von 1998 als bebaubare Flächen ausgewiesen, aber es handelt sich um ländliche Grundstücke, die seit 27 Jahren nicht mehr bebaut wurden und daher gemäß den Vorschriften von der Verwaltung umgewidmet werden können.
Der Stadtrat beabsichtigt, die Grundstücke zu erwerben, indem er die Eigentümer für die Enteignung entsprechend der ländlichen Beschaffenheit der Grundstücke entschädigt, d. h. bei der Entschädigung der Eigentümer werden die Grundstücke in ihrem aktuellen Zustand bewertet und nicht für die nicht realisierten städtebaulichen Rechte.
Im November letzten Jahres wurde das Umwidmungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen die technischen Dienste einen Entwurf und ein erstes Strategiepapier mit den Merkmalen der Gebiete und den Erfordernissen ausarbeiten mussten. Beide Dokumente werden am Dienstag der Plenarsitzung vorgelegt und nach ihrer Genehmigung an die Raumordnungskommission der Regionalregierung von Valencia weitergeleitet, die für die Fortsetzung des Verfahrens zuständig ist.
Da es sich um eine strukturelle Änderung des Allgemeinen Stadtentwicklungsplans handelt, kann der Stadtrat die Umwidmung der Gebiete vorschlagen, die nächsten Schritte des Verfahrens liegen jedoch in der Zuständigkeit des Regionalministeriums.
Die Kommunalverwaltung hat vier Hauptgründe für diese Änderung des PGOU angeführt: die Erhaltung eines großen Waldgebiets in den Gebieten Garduix und Feliu, das zu einer Grünfläche werden soll, und die Förderung von Flächen für öffentliche Zwecke im Gebiet Ráfol, um Grundstücke für Bildungs-, Kultur-, Freizeit- oder Sportzwecke zu gewinnen.
Es ist jedoch auch geplant, vorübergehende Nutzungen zu konsolidieren, wie beispielsweise das Gelände der Sekundarschule IES Les Salines, das zwar eine Grünfläche ist, aber eine vorläufige Genehmigung für Bildungszwecke erhalten hat, und das Grundstück in Rafol, auf dem das Gebäude der Allgemeinen Dienste steht, das zu einer Fläche für öffentliche Dienstleistungen werden soll. In beiden Fällen werden Bildungs- und Dienstleistungsnutzungen konsolidiert.
Ebenfalls in Ráfol gibt es einen Streifen Land neben der Schlucht Barranco del Quisi, der als bebaubar eingestuft ist und gemäß den PATRICOVA-Richtlinien bezüglich der Auswirkungen auf Schluchten nun zu einer Grünfläche wird.
Diese Umwidmung verändert die städtische Dynamik der Gemeinde und schlägt auch eine andere Art der Entschädigung der Eigentümer vor, da diese nicht wie bisher durch Bebauungseinheiten oder eine Erhöhung des Volumens in anderen Gebieten erfolgen wird. Diese Entscheidung ebnet den Weg für einen neuen Ansatz in der Stadtplanung der Gemeinde.