Keith Dunn Duo & Eirc Sardinas Trio Blues
Dienstag, 4 Juli, 2023 - 09:45

Ab dem 1. Juli tritt die Verordnung über akustische Bedingungen, die sich auf Arbeiten bezieht, bei denen schwere Maschinen oder Baumaschinen eingesetzt werden, die Lärm erzeugen können, wieder in Kraft und legt fest, dass Arbeiten, die Lärm erzeugen können, auf bestimmte Zeitfenster beschränkt sind.

 

Die Verordnung über akustische Bedingungen verbietet im August alle Arten von Bauarbeiten in Wohngebieten und legt zeitliche Beschränkungen im Juli und September fest, um die Bautätigkeit mit dem Recht auf Ruhe zu vereinbaren.

 

Ebenso müssen Erschließungs-, Bau-, Bau- oder andere Arbeiten, die Lärm verursachen können, unabhängig davon, ob es sich um öffentliche oder private Arbeiten handelt, zwischen 9 und 14 Uhr sowie zwischen 17 und 20 Uhr durchgeführt werden. Dringende oder im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten, die aus Gründen der Notwendigkeit oder Gefahr durchgeführt werden, sind von diesem Verbot ausgenommen.

 

Auf städtischen Grundstücken, die für Wohnzwecke genutzt werden dürfen, sind zwischen dem 1. und 31. August alle Arten von Wohngebäuden, Bauarbeiten und Baumaßnahmen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind kleinere Arbeiten, die keine Lärmbelästigung oder Störung der Nachbarn verursachen.

 

In der städtischen Verordnung wird zwischen den verschiedenen Tätigkeiten, die Lärm verursachen können, und den Lösungen zur Minderung der Auswirkungen unterschieden. Mit diesen Maßnahmen will der Stadtrat erreichen, dass Bau- und Freizeitaktivitäten mit dem Recht des Einzelnen auf Ruhe vereinbar sind. Der Stadtrat appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an der Einhaltung der Verordnung zu beteiligen, damit die touristische Saison ohne Lärmbelästigung verläuft, da die Gemeinde einen ausgeprägten touristischen Charakter hat.