Die Stadtverwaltung von Calpe möchte Sie daran erinnern, wie wichtig es ist, sich in die Volkszählung einzutragen und - wenn nötig - Ihre Angaben im Volkszählungsregister zu erneuern, da Sie dadurch Zugang zu einer Reihe von städtischen Dienstleistungen und Vergünstigungen erhalten.
Für die Eintragung in die Volkszählung sind folgende Angaben erforderlich:
Personalausweis oder Reisepass oder NIE (grün) oder Aufenthaltskarte, etc.
Dokument der Wohnung: Eigentumsurkunde oder Zahlung der Kommunalabgaben (IBI, Müllabfuhr) oder Rechnung des Versorgungsunternehmens (Strom, Wasser) oder Mietvertrag (mit der letzten bezahlten Rechnung) oder Vollmacht des Wohnungseigentümers mit Nachweis des Eigentums.
Außerdem ist es erforderlich, die Daten in der Volkszählung zu aktualisieren:
Jedes Mal, wenn Sie Ihre Adresse innerhalb der gleichen Gemeinde ändern.
Wenn Sie ein Ausländer sind:
Alle 5 Jahre: wenn Sie ein EU-Bürger (grüne NIE) oder ein Nicht-EU-Bürger mit einer Daueraufenthaltskarte oder einer Aufenthaltskarte eines Familienmitglieds, das Unionsbürger ist, oder ein britischer Bürger mit dem neuen Aufenthaltsdokument gemäß Art. 18.4 des Austrittsabkommens.
Alle 2 Jahre: wenn Sie ein Nicht-EU-Ausländer oder ein Nicht-EU-Bürger ohne Langzeitaufenthaltskarte sind.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln: Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie sich beim Rathaus dieser Gemeinde (oder beim spanischen Konsulat im Ausland) anmelden. Nur Ausländer, die ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen wollen, müssen bei diesem Rathaus schriftlich ihre Abmeldung aus dem Einwohnerregister beantragen.
Wie Sie als Ausländer Ihr Wahlrecht ausüben können
Die Stadtverwaltung informiert auch über die Verfahren, die Ausländer bei der Ausübung ihres Wahlrechts einhalten müssen.
Gemeinschaftsausländer für die Kommunal- und Europawahlen
Bei der Anmeldung können Sie Ihre Eintragung in die Volkszählung für die Kommunalwahlen und in die Volkszählung für die Europawahlen beantragen, wobei Sie angeben können, ob Sie in einer, in beiden oder in keiner der beiden Listen eingetragen werden möchten. Sie haben jedoch das Recht, Ihre Wahl später zu ändern.
Wenn Sie dies bei Ihrer Anmeldung nicht getan haben, können Sie sich jederzeit an das Bürgerbüro (OAC) der Stadtverwaltung von Calpe wenden oder, wenn Sie ein digitales Zertifikat besitzen, können Sie dies auf der Website des Nationalen Instituts für Statistik (INE) www.ine.es tun.
Nicht-Gemeindebürger für die Kommunalwahlen
Vor den Wahlen werden die Länder veröffentlicht, die ein Gegenseitigkeitsabkommen mit Spanien geschlossen haben und deren Staatsangehörige daher ihr Wahlrecht ausüben können. In diesem Fall müssen sie jedes Mal, wenn die Kommunalwahlen anstehen, ihre Aufnahme in die Volkszählungslisten beantragen.