Encuesta de participación ciudadana - Agenda Urbana
VIII Concurso Nacional de Carteles de Semana Santa
Dienstag, 30 Juni, 2020 - 13:45

Der Stadtrat von Calp beschloss in der Plenarsitzung im April, Änderungen an der Verordnung über die Lärmbedingungen vorzunehmen - die im August alle Arten von Arbeiten verbietet und im Juli Stundenlimits festlegt -, um die Auswirkungen zu mildern, die der Alarmzustand und die Lähmung der Tätigkeit auf die lokalen Baubranche hatte.

Um diese Branche nicht mit den in der Lärmverordnung festgelegten Einschränkungen zu überlasten, können in diesem Jahr ausnahmsweise Bau- und Konstruktionsarbeiten während der Sommersaison durchgeführt werden, da dies zu keiner anderen Zeit des Jahres möglich war.

Diese Arbeiten können im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 15. September an Werktagen ununterbrochen S von 9 bis 15 Uhr durchgeführt werden und sind in den übrigen Zeitnischen verboten.

Es werden jedoch Schallmessungen vom Stadtrat aus durchgeführt, um übermäßigen Lärm oder die Nichteinhaltung von Zeitfenstern zu vermeiden.